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Teilnahmebedingungen eCC 2022

Anmeldung: Nach Anmeldung über diese Webseite zur eCC und Zustellung der Anmeldung an das Organisationsteam, erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Die Berechtigung zur Teilnahme erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt per E-Mail durch contact@ecatalog-conference.de. Nur diese Reservierungsbestätigung berechtigt zur Teilnahme an der Veranstaltung.

Enthaltene Leistungen: Teilnahme an der Icebreaker Session inkl. Abendveranstaltung sowie an Tag 2 Vorträge, Showcases und Open Spaces.

Vorbehalt/Absage/Terminverschiebungen: Wird die Veranstaltung – oder Teile davon – aus wichtigen Gründen abgesagt oder verschoben, werden die Teilnehmer unverzüglich per E-Mail informiert. Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, einen Ersatzreferenten einzusetzen, den Seminarinhalt geringfügig zu ändern sowie Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen.

Übernachtung: Die Kosten für die Übernachtung belaufen sich im Einzelzimmer im Fuchsegg auf 200 € inkl. Frühstück, im Schetteregger Hof auf 90 € inkl. Frühstück und im Hotel Quellengarten auf 82 € inkl. Frühstück und sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Vom Veranstalter wurde ein Messekontingent im Golfhotel gebucht. Bei der Anmeldung haben Sie die Wahlmöglichkeit für ein Hotel.

Abtretung von Bild- und Tonrechten: Durch die Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen überträgt der Teilnehmer für alle im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Bild- und Tonaufnahmen alle Rechte, einschließlich derer am eigenen Bild, auf den Veranstalter und die von ihm beauftragten Dienstleister, und zwar ohne örtliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkung.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die gefertigten Aufnahmen in jeglicher Form durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte verwertet werden. Dies schließt auch die Verbreitung und Veröffentlichung der betreffenden Aufnahmen in allen Medien ein.

Haftung: Der Veranstalter übernimmt gegenüber den Teilnehmern der eCC keine Haftung bei Unfall und Verlust oder Beschädigung von Eigentum – es sei denn, der Schaden wurde von einem Repräsentanten der eCC, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen nachweislich schuldhaft verursacht.

Jeder Teilnehmer ist während den Veranstaltungen für das was er tut, bekommt, gibt und erfährt, selbst verantwortlich. Eine Haftung gleichgültig aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen.

Weitere Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

Urheberrecht: Teilnehmer an der eCC erwerben keinerlei Rechte an den Vortragsdokumenten. Jegliche Form der Vervielfältigung – auch in digitaler Form – ist untersagt, ebenso die Verfügbarmachung für Dritte in elektronischer oder gedruckter Form. Bei Nichteinhaltung wird ein entsprechender Schadenersatz geltend gemacht.